Website-Accessibility-Audit (WCAG / EAA)
Manuelles WCAG-2.2-Audit nach EN 301 549 — der Norm hinter dem European Accessibility Act. Screenreader-Tests, priorisierter Maßnahmenplan und Nachprüfung nach den Korrekturen.
Der EAA gilt. Die meisten Websites erfüllen ihn immer noch nicht.
Die Anforderungen des European Accessibility Act gelten seit dem 28. Juni 2025. Er erfasst ein breites Spektrum verbraucherorientierter digitaler Dienste in der EU — E-Commerce, Banking, Verkehr, E-Books — und gilt für jedes Unternehmen, das in die EU verkauft, gleichgültig, wo es registriert ist. Die technische Referenz ist die EN 301 549, die auf WCAG 2.1 AA aufbaut; wir auditieren nach WCAG 2.2 — Sie sind der Referenz damit voraus, statt ihr hinterherzulaufen.
Die meisten Barrieren sind für die Menschen unsichtbar, die die Website gebaut haben. Die Navigation, die Sie mit der Maus in der Hand entworfen haben, funktioniert gut — mit der Maus in der Hand. Ob sie allein mit der Tastatur funktioniert, mit einem Screenreader, bei 200 % Zoom oder für jemanden, der Ihre Linkfarbe nicht von der Textfarbe unterscheiden kann, ist eine andere Frage — und genau die stellt das Gesetz.
Ein Audit, kein Abzeichen
Etliche Anbieter verkaufen Accessibility-Overlays und Sofort-Zertifikate. Overlays reparieren das zugrunde liegende Markup nicht — mehrere europäische Aufsichtsbehörden haben klar gesagt, dass sie keine Konformität herstellen, und Websites mit Overlays verlieren weiterhin Beschwerden. Wir machen die unglamouröse Variante: Ein Mensch geht Ihre wichtigsten Pfade mit Tastatur und Screenreader durch, ordnet jeden Fehler dem konkreten WCAG-Kriterium zu und übergibt Ihren Entwicklern einen Plan, den sie abarbeiten können.
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